Impressum/AGB

Kon­takt­adres­se

solid GmbH
Ge­wer­be­zo­ne 82
6018 But­tis­holz

 
+41 41 928 08 18

Ver­tre­tungs­be­rech­tig­te Person
Josef Huber (Ge­schäfts­lei­ter)


Ge­richts­stand
Luzern
HR: CH-100-4.786.906-0


MwSt-Nr.
CHE-113.208.680 MWST
 

Kon­zept, De­sign und Fotografie
Vi­sio­na­er AG
Meienriesliweg 15
6210 Sur­see
www.​visionaer.​swiss


Pro­gram­mie­rung
nambu GmbH
Mai­hof­stras­se 83
6006 Lu­zern
www.​nambu.​ch


© alle Rech­te vor­be­hal­ten. Jeg­li­che Ver­brei­tung im In­ter­net und jeg­li­che an­de­re Ver­viel­fäl­ti­gung, auch aus­zugs­wei­se, nur mit aus­drück­li­cher Ge­neh­mi­gung des Her­aus­ge­bers.

 

AGB

All­ge­mei­ne Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen


Preise

Sofern nichts anderes ver­merkt ist, gelten die in unseren Preis­li­sten auf­ge­führ­ten Preise in CHF./m2, exkl. MwSt. Sor­ti­ments- und Preis­än­de­run­gen bleiben je­der­zeit vor­be­hal­ten. Ergeben sich Pro­ble­me in der Ma­te­ri­al­be­schaf­fung oder bei der Qua­li­täts­si­che­rung steht es uns frei, je­der­zeit vom Angebot zu­rück­zu­tre­ten. Im Falle einer Auf­trags­än­de­rung ver­lie­ren unsere schrift­lich be­stä­tig­ten Preise ihre Gül­tig­keit.


Trans­port­ko­sten

Für den Trans­port werden die Kosten des derzeit gül­ti­gen ASTAG Tarifes an­ge­wen­det.


Lie­fer­fri­sten
Als all­ge­mei­ne Lie­fer­ter­mi­ne für Stan­dard­plat­ten gelten Lie­fer­zei­ten von 2-3 Wochen, für End­pro­duk­te gelten 4-5 Wochen.

Bei all­fäl­li­gen Ter­min­über­schrei­tun­gen kann weder Scha­den­er­satz  geltend gemacht noch vom Vertrag zu­rück­ge­tre­ten werden.


Prüfung und Annahme

Die Lie­fe­rung ist un­ge­ach­tet einer all­fäl­li­gen Be­an­stan­dung an­zu­neh­men und sach­ge­mäss zu lagern. Be­an­stan­dun­gen sind uns sofort nach Empfang der Ware, spä­te­stens jedoch in­ner­halb von acht Tagen nach An­lie­fe­rung schrift­lich mit­zu­tei­len.  Im Falle einer Be­an­stan­dung muss dem Lie­fe­ran­ten die Mög­lich­keit ein­ge­räumt werden, das Ma­te­ri­al in un­ver­än­der­tem Zustand zu über­prü­fen. Jeg­li­che Wei­ter­ver­ar­bei­tung oder Ver­än­de­rung des Ma­te­ri­als be­stä­ti­gen die Ak­zep­tanz der Lie­fe­rung.  Bei man­gel­haf­ter Lie­fe­rung ist der Käufer nicht be­rech­tig, die Zahlung zu ver­wei­gern, zu kürzen oder zu ver­zö­gern. Im Falle einer ge­gen­sei­tig ak­zep­tier­ten Re­kla­ma­ti­on mit dar­auf­fol­gen­der Er­satz­lie­fe­rung ist die be­an­stan­de­te Ware in ein­wand­frei­em Zustand für den Ver­käu­fer be­reit­zu­hal­ten. An­dern­falls ent­fällt die Be­rech­ti­gung für eine Gut­schrift.


Sach­ge­mäs­se Wei­ter­ver­ar­bei­tung
Jede Mas­siv­holz­plat­te hat sai­so­nal be­ding­te Schwan­kun­gen der Holz­feuch­tig­keit. Diese müssen bei der Kon­struk­ti­on be­ach­tet werden. Direkte- wie auch Folge-Schäden, welche auf eine Nicht­ein­hal­tung des Um­ge­bungs­kli­mas zu­rück­zu­füh­ren sind, werden vom Lie­fe­ran­ten ab­ge­lehnt. Der Käufer hat seine Kund­schaft auf diese na­tur­be­ding­te Hol­zei­gen­schaf­ten hin­zu­wei­sen.


Ge­richt­stand

Ge­richts­stand und Er­fül­lungs­ort sind in CH- 6210 Sursee.


Ga­ran­tie

Die Ga­ran­tie be­schränkt sich auf den Ersatz qua­li­ta­tiv nicht ein­wand­frei­er Ware. Wei­ter­ge­hen­de Ko­sten­for­de­run­gen werden nicht an­er­kannt. Das Risiko und die Ga­ran­tie bei nicht ein­wand­frei­er La­ge­rung, bei un­fach­ge­mäs­ser Aus­füh­rung und un­ge­eig­ne­tem Ver­wen­dungs­zweck gehen zu Lasten des Käufers. Jeg­li­che Kosten aus Fol­ge­schä­den lehnen wir ab. Unter Aus­schluss aller Rechts­mit­tel steht dem Käufer le­dig­lich ein An­spruch auf Ko­sten­re­duk­ti­on zu. Wir be­hal­ten uns jedoch nach er­folg­ter Re­kla­ma­ti­on vor, in­ner­halb  an­ge­mes­se­ner Frist Er­satz­lie­fe­rung zu leisten.


Dienst­lei­stung

Tech­ni­sche In­for­ma­tio­nen durch den Ver­käu­fer oder seine Mit­ar­bei­ter, wie Be­schrei­bun­gen, Zeich­nun­gen, Ge­wichts­an­ga­ben, tech­ni­sche Be­ra­tung, usw. ver­ste­hen sich als Dienst­lei­stung. Sie ent­bin­den den Be­stel­ler nicht von einer genauen Über­prü­fung.


Zahlung
Nach Ver­ein­bah­rung / normal 30 Tage netto.

Je nach Auf­trags­hö­he be­hal­ten wir uns vor, eine Akonto-Zahlung zu fordern.  Ein Zah­lungs­ver­zug kann die so­for­ti­ge Ein­stel­lung von all­fäl­lig ge­plan­ten Lie­fe­run­gen zur Folge haben. Ein Zah­lungs­ver­zug be­rech­tigt uns, ab Über­schrei­tung der Zah­lungs­frist einen Ver­zugs­zins in Höhe von 6% zu ver­rech­nen.


Ei­gen­tums­vor­be­halt
Bis zur voll­stän­di­gen Be­zah­lung bleibt das Ma­te­ri­al Ei­gen­tum der Firma solid.